Baseler Zeitung    Samstag 3. Juni 2017 09:41

Der deutsche Weg zur Waffe

Analyse: Es geht beim Waffenrecht nur zum Teil um die öffentliche Sicherheit. Vielmehr geht es um das vielleicht stärkste Symbol des Vertrauens zwischen Staat und Bürgern.

 

Bayrische «Waffennarren». Die Schuldhaftigkeit von Sportschützen und Jägern ist tief in der bundesrepublikanischen Nachkriegsmentalität verankert.

Burkard Müller-Ullrich

Für deutsche Behörden ist der Bürger grundsätzlich schuldig. Er muss, auf welchem Feld auch immer, ständig beweisen, dass er nichts ausgefressen hat. Doch es gibt eine gesellschaftliche Gruppe, die noch schuldiger als schuldig ist. Es sind die sogenannten Legalwaffenbesitzer – eine Vokabel, die schon impliziert, dass es sich um eine Art Kollegen der Illegalwaffenbesitzer handelt. Der Unterschied zwischen ­beiden besteht in den Augen der ­allermeisten deutschen Politiker und Journalisten bloss darin, dass von den Erstgenannten die Anzahl bekannt ist.

Die Schuldhaftigkeit von Sportschützen, Jägern und Waffensammlern (die in den Medien grundsätzlich als «Waffennarren» tituliert werden) ist tief in der bundesrepublikanischen Nachkriegsmentalität verankert. Schiessen steht dem überweltlichen Harmlosigkeitsgebot, mit dem sich die Deutschen aus ihrer Geschichte gerettet haben, diametral entgegen. Nur deshalb ist es auch möglich, dass die Soldaten der Bundeswehr von der eigenen Regierung nicht nur völlig unzureichend ausgestattet, sondern immer wieder desavouiert werden.

Daher erstaunt es nicht, dass Deutschland mit seiner renommierten Waffenindustrie und seinen 1,5 Millionen ordnungsgemäss registrierten ­Waffenbesitzern schon lange das «schärfste» Waffenrecht in der westlichen Welt hat. Gleichwohl sah man sich veranlasst, es via EU weiter zu verschärfen.

Schriftliches Examen

Wer in Deutschland eine Feuerwaffe erwerben möchte, hat schon nach bisherigem Recht einen langen Parcours vor sich. Zunächst muss er (oder sie – es interessieren sich nämlich immer mehr Frauen fürs Schiessen) einen Lehrgang absolvieren und eine Sachkundeprüfung bestehen, bei der es nicht nur um technische Waffenkenntnisse, sondern auch um aus­wendig gelernte Gesetzestexte geht.

Man muss zum Beispiel wissen, dass das «Erwerben» im Sinne des deutschen Waffengesetzes «das Erlangen der tatsächlichen Gewalt» bedeutet (also etwa auch durch Diebstahl) und dass Notwehr diejenige Verteidigung ist, «die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.»

Wenn man diesen Wortlaut nicht im Schlaf herunterbeten kann, ist es um die Sachkundebescheinigung geschehen. Das schriftliche Examen mit Multiple-Choice-Fragen dauert eine Stunde, ausserdem gibt es einen praktischen Teil auf dem Schiessstand, in dem es um die Handhabung von Pistole, Revolver und Büchse geht. Mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), um die im ­Rahmen der jüngsten Revision der EU-Feuerwaffenrichtlinie viel gestritten wurde, hat das noch gar nichts zu tun.

Mit der bestandenen Sachkundeprüfung ist aber nur eine von zahlreichen Voraussetzungen erfüllt, um eine Waffe kaufen zu dürfen. Eine weitere Bedingung ist das «Bedürfnis». Dass ein «Bedürfnis» besteht, können nur die staatlich anerkannten Schiessverbände ihren Mitgliedern bestätigen. Es besteht also Vereinspflicht.

Die staatliche Aufsicht über die Schützenverbände geht dabei so weit, dass selbst die jeweiligen Sportordnungen amtlich genehmigt werden müssen, das heisst, eine Behörde entscheidet, welche Disziplinen die Sportschützen überhaupt ausüben dürfen. Deutschland nimmt damit unter allen freiheitlichen Rechtsstaaten eine Sonderstellung ein, denn überall sonst gilt: Der Sport ist autonom. Es werden ja auch nicht die Regeln für Weitsprung oder Kugelstossen von Amts wegen festgelegt.

Das «Bedürfnis» setzt regelmässiges Training voraus. Die Vorschrift lautet: einmal jeden Monat oder 18-mal im Jahr. Um dies zu beweisen, wird über jeden Schiessstandbesuch, auch wenn er nur eine halbe Stunde dauert, doppelt Buch geführt: einmal im Schiessbüchlein des Schützen und einmal in der Anwesenheitsliste des Vereins. Die Unterlagen können von der Behörde jederzeit angefordert und geprüft werden.

Wenn man dann, ausgerüstet mit den Bestätigungen der Sachkunde, des Bedürfnisses und der persönlichen Zuverlässigkeit (eintragloser Strafregisterauszug, in Deutschland ­«polizeiliches Führungszeugnis» genannt), endlich seine WBK (Waffenbesitzkarte – von Journalisten obstinat als «Waffenschein» bezeichnet, der aber die Erlaubnis zum öffentlichen Waffentragen ist), beantragt, taucht eine weitere Hürde auf: die Aufbewahrung.

Verwahrung im Safe obligatorisch

Man muss für seine Kurzwaffe (Pistole oder Revolver) einen Safe anschaffen, der «mindestens der Norm DIN/EN 1143-1Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht». ­Munition ist getrennt von der Waffe in einem separaten Metallfach mit Schwenkriegelschloss zu verwahren. Die Anschaffung des Safes und eventuell sein fachgerechter Einbau sind der Behörde durch Fotos (unter anderem des Typenschilds) zu dokumentieren.

Die Behörde kann Waffe und Tresor auch jederzeit an Ort und Stelle kontrollieren. Das heisst, die Polizei kann ohne jeden Anlass und Verdacht an der Haustüre klingeln und verlangen, dass man ihr die Waffe zeigt. Prekär wird es, wenn der Waffenbesitzer nicht zu Hause ist und die Ehefrau für die Polizisten den Safe öffnet: Dann werden die Waffen konfisziert, die Waffenbesitzerlaubnis für immer widerrufen und der Inhaber der WBK strafrechtlich belangt (bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldbusse bis 10 000 Euro). Denn niemals darf ein Familienmitglied einem anderen verraten, wo der Schlüssel zum Tresor ist – nicht einmal auf dem Sterbebett.

Wer all diese Vorschriften erfüllt und sich ihnen unterwirft, der ist – so könnte man meinen – ein an Rechtschaffenheit kaum zu überbietender Staatsbürger. Diese Selbsteinschätzung der Legalwaffenbesitzer wird jedoch von der Classe Politique nicht geteilt. Bei den Verhandlungen über die Verschärfung der EU-Waffenrichtlinie in Brüssel wurden diese vielmehr in einem Atemzug mit Terroristen genannt, gegen die man vorzugehen vorgibt.

Insbesondere die deutschen Vertreter (aber nicht nur sie) glauben offenbar, dass man, wenn man den Sumpf nicht trockenlegen kann, mehr Erfolg hat, wenn man es mit der Wüste versucht. Sie glauben in alter deutscher Amtstradition, dass Terrorismus etwas ist, dem man durch Ablehnung von Anträgen beikommt.

Wie immer die von der EU verlangten Änderungen des Waffenrechts in Deutschland konkret aussehen werden (beschliessen wird sie erst die nächste Bundesregierung), sie werden in jedem Fall eine Verschärfung darstellen und nicht hinter den hier geschilderten Bestand der jetzigen Bestimmungen zurückfallen. Wir in der Schweiz sollten wissen, was da auf uns zukommt und woher der Wind weht, was immer unsere Justizministerin Simonetta Sommaruga oder Fedpol-­Chefin Nicoletta della Valle uns erzählen mögen.

Es geht beim Waffenrecht immer nur zum Teil um die öffentliche Sicherheit – angesichts der Kriminalstatistik im Bereich Legalwaffen darf man sagen: zu einem wirklich winzigen Teil. Vielmehr geht es um das vielleicht stärkste Symbol des Vertrauens zwischen Staat und Bürgern. Volksbewaffnung und Demokratie stehen in einem tiefen geschichtlichen Zusammenhang. In der Schweiz weiss man das; in Deutschland hat man es 1849 negativ erfahren – und Vertrauen gibt es bis heute nicht.


 

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
Deutscher Bundestag vom 17.05.2017

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften

PDF DATEI HIER AUFRUFEN

 

Stand 14.03.2017 vom FWR

Europäisches Parlament stimmt mit deutlicher Mehrheit für den Trilog-Kompromiss

In der heutigen Abstimmung des Europäischen Parlamentes wurde der im sogenannten "Trilog" - den Dreiergesprächen zwischen EU-Kommission, Rat und Parlamentsvertretern - erarbeitete Kompromiss verabschiedet. Änderungen wurden hierbei nicht mehr beschlossen.

Damit geht eine über einjährige Phase intensiver Arbeit auf europäischer Ebene zu Ende. Alles begann mit dem unannehmbaren Vorschlag der EU-Kommission, welcher als direkte Reaktion auf die Terroranschläge von Paris hauptsächlich den legalen Waffenbesitz beschneiden und unmöglich machen wollte. Umgehend hat das Forum Waffenrecht zu diesem Angriff auf die Rechte unserer Mitglieder Stellung genommen und unsere Ablehnung zu den Vorschlägen unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.

Link:

Hätte der Vorschlag doch der EU-Kommission doch unter anderem vorgesehen, alle waffenrechtlichen Erlaubnisse auf fünf Jahre zu befristen, medizinisch-psychologische Tests verpflichtend vorzunehmen, halbautomatische Sport- und Jagdwaffen nach rein optischen Kriterien zu verbieten und damit die Enteignung von Tausenden Bürgern zur Folge gehabt. Nicht zu vergessen ist hierbei, dass keine der in Paris benutzten Tatwaffen europaweit legal besessen oder durch Händler verkauft werden konnte.

Sofort begannen wir mit unserer Überzeugungsarbeit, sowohl zusammen mit unseren europäischen Partnerverbänden (ANPAM, IEACS, AFEMS, ESSF, ESFAM etc.) in Brüssel, als auch bei den nationalen Entscheidungsträgern in Berlin und anderswo.

Sehr schnell erreichten wir mit unserer Kritik am Kommissionsvorschlag die deutschen Vertreter im Rat der europäischen Fachminister, die ein eigenes  Positionspapier vorlegten.

Link:

In der Folge gelang es uns auch noch im Parlament für unsere Vorstellungen zu werben und der maßgebliche Ausschuss "Binnenmarkt und Verbraucherschutz" erarbeitete einen Vorschlag, der uns bereits sehr weit entgegenkam:

Link:

Mit diesen drei Papieren - dem ursprünglichen Kommissionsentwurf sowie den Gegenpapieren von Rat und Parlament - gingen die Vertreter der drei Institutionen dann in die Trilogverhandlungen, deren Ergebnis das sogenannte Kompromisspapier aus Dezember2016 war, worüber wir berichteten:

Link: 

Dieser Kompromiss wurde im Januar vom zuständigen Ausschuss gebilligt und heute im Parlament mit 491 Ja-Stimmen, bei 178 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen, angenommen.

Ein vorheriger Antrag der tschechischen ALDE-Abgeordneten Charanzová, vor dem Kompromiss die eingereichten Änderungsanträge einzeln abzustimmen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Wir begrüßen am Beschluss, dass nicht, wie ursprünglich vorgesehen, eine ganze Waffenkategorie sachfremd aus rein optischen Gesichtspunkten verboten wird! Auch die unbegründete und überbordente Bürokratie von zeitlich befristeten Erlaubnispapieren ist nicht mehr in der verabschiedeten Regelung enthalten.

Trotzdem kritisieren wir die ideologiegetriebene Haltung, irgendetwas im Bereich halbautomatischer Waffen verbieten zu müssen. Die Regelung, dass eine in der Kategorie B der Richtlinie eingestufte Waffe durch das Einsetzen eines Magazins größer 20 Schuss - oder 10 Schuss bei Langwaffen - zu einer (verbotenen) Kategorie-A-Waffe wird, ist praxisfern und wird nach unserer Einschätzung erhebliche Umsetzungsprobleme mit sich bringen.

Noch kritischer sehen wir den vorgesehen Entzug der Erlaubnis, wenn man gleichzeitig mit einem Magazin größer 20 Schuss bei Kurzwaffen oder 10 Schuss bei Langwaffen und einer hierzu passenden Waffe angetroffen wird.

Diese Probleme werden wir, wie schon früher angekündigt, nach der zu erwartenden Bestätigung des heutigen Abstimmungsergebnisses durch den EU-Rat auch weiterhin im anschließenden Umsetzungsprozess in deutsches nationales Waffenrecht zu lösen versuchen.

 

Gedanken als Sportschütze

 

Wieder eine Wahnsinnstat in unserem Lande - wieder ein Mensch der seine Kontrolle über sich verloren und unschuldige Menschen ins Elend, ja sogar Tode gerissen hat.

Und wieder Schlagzeilen a`la "Wieder ein Sportschütze Amok gelaufen!"

Unser Mitgefühl gilt den betroffenen Angehörigen dieser Tat, dies ist absolut unstrittig.

Aber ist diese Aussage "Wieder ein Sportschütze Amok gelaufen!" überhaupt zutreffend und

legitim ?

Ist es in Ordnung, dass ich mich nach 15 Jahren als aktiver Sportschütze in eine Schublade werfen lassen muss mit

-Waffenbesitzern, die ihre Waffen widerrechtlich in einem Schrank/Nachttisch o. ä. lagern,

-Waffenbesitzern, die sich ihre Waffen illegal besorgen,

-Waffenbesitzern, die Unterlagen fälschen um an Waffen zu gelangen,

"Schützen" die seit Jahren keinen Schießstand mehr gesehen haben,

- Menschen, die in krimineller Art und Weise legalen Waffenbesitzern ihre Waffen entwenden,

-Tätern, die morden ?

Nein - es ist nicht in Ordnung !

Sportschützen sind in meinen Augen friedliche Zeitgenossen, die nach Besuch von kostenpflichtigen und zeitintensiven Lehrgängen, der Anschaffung von Ausrüstung, verantwortungsbewusst dem geselligen Treiben in der Sportschützen-Gemeinschaft nachgehen, die ihrem Hobby frönen und gemeinsam Spaß haben. Menschen, die sehr darauf bedacht sind, dass ihre Mitmenschen nicht gefährdet oder verletzt werden, dass Sie gesund nach Hause zurück kehren. Menschen, die erhebliche Zeit in ihre Ausbildung gesteckt haben.

Jeder Sportschütze, der sich illegal Waffen beschafft, hierzu evtl. auch noch Dokumente fälscht, entfernt sich selbst aus diesem, unserem Kreis.

Auch macht mich mein Interesse am Schießsport nicht zum Waffennarren oder Idioten.

Im Zusammenhang mit so genannten Amoktaten werden nach genannte Taten gern in die, berechtigterweise, emotional geführte, Debatte eingebracht. Nur muss man eben auch genauer hinschauen, um sachdienliche Erklärungen dieser Abläufe finden zu können. Auf Grund der medialen Bearbeitung, bleiben diese wichtigen Details meist auf der Strecke und fliesen in die Meinungsbildung unbedarfter Bürger selten ein, was für mich durchaus einen gewollten Nebeneffekt darstellt.

Nicht jeder Bürger interessiert sich für unser Hobby, ich interessiere mich ja auch nicht für das Taubenzüchten oder die Schrebergärtnerei. Beides sind sicherlich schöne Hobbys, aber eben nicht für mich. Ich maße mir auch nicht an, Dinge aus diesen Bereichen zu bewerten, da ich schlicht keine Ahnung davon habe.

Bei uns Sportschützen ist dies allerdings anders. Man mag mir nun nachsehen, dass ich mir nun eine Gruppe raussuchen muss, aber der Briefmarkensammler, der selbst mit Waffen in seinem Leben nichts zu tun hatte, wird sich seine Meinung an Hand der bereitgestellten, durch die Medien veröffentlichten Informationen bilden.

Wie diese Informationen in den letzten Jahren ausgesehen haben, wissen wir alle: Idioten, Waffennarren, Männerhobby als Penis-Ersatz, Lebensgefahr für alle recht schaffenden Bürger. WBK`s wurden zu Waffenscheinen, ein AK47 war nun eine Handfeuerwaffe - ungeprüfte und unsinnige, am Thema vorbeigehende, verzerrte Schilderungen waren im Blätterwald nachzulesen.

Was wird sich wohl unser Briefmarkensammler nun für eine Meinung bilden, wenn er auf eine solche Berichterstattung vertraut oder sich verlassen muss?

Im Einzelnen:

26.04.2002 Erfurt

Robert Steinhäuser war gemäß Thüringischen Untersuchungsbericht S.31 offensichtlich ohne aktuellem Bedürfnis.

So wurde sein Name im Rahmen einer Löschung wegen bestehender Säumigkeit mit Mitgliedsbeiträgen aus dem Mitgliedsverzeichnis des Schützenvereins Domblick in Erfurt erwähnt.

Auf den Seiten 300ff erklärt der Ausschuss, das offenbar manipulierte Unterlagen (u.a. die fragwürdige und "korrigierte" Bedürfnisbescheinigung und sein offensichtlich frisiertes Schießbuch) zur der bedenklichen und somit vermeidbaren Ausstellung einer WBK geführt haben.

Die zur Tatausführung nicht verwendete Selbstladeflinte in Kaliber 12/76 ist im DSB keine übliche Waffe im Wurftaubenschießen, sie ist überhaupt nicht zugelassen, da die zulässige Hülsenlänge nach Abschuss lediglich 70mm betragen darf, vom Ladungsgewicht 36gr statt max. 24 gr ganz zu schweigen. Auch der Durchmesser 3,5mm bei den Schrotkugeln weicht von den max. erlaubten 2,5mm ab.

Danach folgt die Nichtanzeige binnen 14 Tage des Waffenkaufs einer Glock17 am 18.10.2001 durch Steinhäuser, obgleich die Veräußerungsanzeige der Waffe von Herrn K. bereits am 23.10.2001 der Behörde vorlag.

Quelle: Kommission Gutenberg Gymnasium aus 2004

Die vom Gesetz geforderte Zuverlässigkeit ist spätstens an dieser Stelle nicht mehr feststellbar. Offensichtlich wurden in diesem Fall von verschiedenen Beteiligten einige Fehler getätigt, was wohl auch nie gänzlich ausgeschlossen werden kann, denn dies ist sicher tragisch aber eben menschlich.

Nein, Steinhäuser war ein Urkundenfälscher, der sein Umfeld und die Behörden hinters Licht führen konnte, um an Waffen zu gelangen. Beide Waffen hätte er nicht im Besitz haben müssen, die 12/76er Flinte nicht dürfen. An seinem Ziel angelangt, wurde er zum Mörder.

20. November 2006 Emsdetten

Der Täter, Sebastian B. war intensiv in der Softair-Szene aktiv. Er war Mitbegründer der Gruppe TASTE mit etwa 20 Mitgliedern.

Er erwarb rechtmäßig 2 Perkussionswaffen über eine Internetaktion. Das ebenfalls zur Tat verwendete Kleinkaliber-Gewehr tauschte er gegen eine hochwertige Softair- PIstole ein, und erwarb es ohne waffenrechtliche Erlaubnis somit widerrechtlich. Auch die Munition hierfür konnte er illegal erwerben.

Die verwendeten Rauchtöpfe und Rohrbomben stellte er nach Recherchen im Internet mittels Baumarktartikeln selbst her.

Festzustellen ist die Missachtung geltenden Waffenrechts im Zusammenhang mit dem illegalen Erwerb und Besitz einer kleinkalibrigen Waffe aus dem Erbe einer befreundeten Familie und der passenden Munition. Auch Sebastian B. wurde zum Mörder !

Quelle: Betrachtung aus Sicht des Leiters der kriminalpolizeilichen Ermittlungen

11. März 2009 Winnenden

Tim K. war passives Mitglied in einem Schützenverein und trainierte gelegentlich mit seinem Vater das Kurzwaffenschießen.

Er war 18 Jahre und hatte auf Grund der Lebensweise seiner Familie und Mobbings Probleme, sich in seinem Leben zurecht zu finden. Er war sich sicherlich auf Grund seines Alters bewußt, in welchem regelemtierten Rahmen er Umgang mit Waffen haben durfte.

Er wusste aber auch von der nicht verschlossen gelagerten Beretta seines Vaters. Er entwendete widerrechtlich diese Waffe um seine Tat auszuüben.

Erst diese - ich möchte bewußt vermeiden an dieser Stelle von Nachlässigkeit zu sprechen - nicht entschuldbare, gesetzeswidrige und mittlerweile zu Recht abgeurteilte Handlungsweise seines Vaters, ermöglichte die spätere Tat von Tim K.

Auch die Tatsache gelegentlicher Teilnahme an Trainingsschießen mit seinem Vater machen aus Tim K. keinen aktiven Sportschützen.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_von_Winnenden

19. September 2010 Lörrach

1998 beendet die spätere Täterin Sabine R. ihre aktive Sportschützenzeit in Mosbach. Nach persönlichen Schicksalsschlägen zieht sie mit ihrer Familie in die Nähe von Lörrach. Ihre Waffen gab sie offenbar nicht ab, da sie die Jagdausbildung geplant hatte, sie verwahrte bei einem befreundeten Jäger die Waffen auf.

Der Nachweis nach §8WaffG kommt in diesem Fall nicht zur Geltung, da ihr eine Vereinszugehörigkeit und regelmäßiges Trainieren vermutlich unterstellt wurde. Die Pflicht für Vereine, Austritte zu melden, gibt es erst seit 2003. Eine nachträgliche Meldung des Austritts war und ist gesetzlich nicht gefordert und unterblieb.

Und an dieser Stelle nimmt das Unheil seinen Lauf. Der zuständigen Behörde ist somit der, vor 2003 liegende, Austritt nicht bekannt, sie entscheidet quasi nach "Aktenlage" , da in den Datenbanken der STA und Polizei keine Einträge vorhanden sind. Im Jahr 2009 kommt es zur Regelüberprüfung ohne besondere Feststellung durch die zuständige Behörde.

Auch Sabine R. war zum Zeitpunkt ihrer Tat alles andere, aber eben keine Sportschützin mehr!

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_von_L%C3%B6rrach)

22.05.2012 Memmingen

Ein Achtklässler hatte bei der Tat, eine wohl als Beziehungstat einzustufende Handlung, drei Pistolen bei sich, darunter zwei erlaubnispflichtige und eine Schreckschusswaffe. Sie gehörten dem 53 Jahre alten Vater des Täters, der nach Angaben der Staatsanwaltschaft Sportschütze sei und seine Waffen ordnungsgemäß in einem speziellen Tresorraum verwahrt haben soll. Ermittler gehen davon aus, dass der 14 Jahre alte Junge die elektronische Sicherung des Waffentresors manipulierte. Hinweise auf ein Fehlverhalten des Vaters lägen derzeit nicht vor, berichtete die Polizei.

Der einzig involvierte Sportschütze hatte sich nachweislich gesetzkonform verhalten, der Täter, der sich die verwendeten Waffen illegal beschaffte, war kein Sportschütze !

Quelle: Bericht der FAZ

Alle Beispiele haben gemeinsam, dass die späteren Täter Waffen unrechtmäßig in ihren Besitz brachten, mit Ausnahme der Lörrach-Täterin, die diese Waffen zwar rechtmäßig erwarb aber unberechtigterweise weiter besaß, ohne ein Bedürfnis hierzu nachweisen zu können.

Das nach solchen Taten diskutiert wird, ist für mich nachvollzieh- und erklärbar. Sofern diese Debatten fair und sachlich geführt werden, sind diese auch in Ordnung.

So wie der Speer für den Speerwerfer, der Bogen und der Pfeil für den Bodenschützen, dienen unsere Pistolen, Revolver und Gewehre als Mittel zur Ausübung unserer Freizeitgestaltung. In geschlossenen Schießständen kommen sie unter kontrollierten sicheren Rahmenbedingungen zum sportlichen Einsatz.

Auch ein Speer kann für einen Mord verwendet werden, siehe Mordversuch in Tirschenreuth Mai 2013.

Pfeil und Bogen gehen auch, siehe Mord in Bad Harzburg 15.07.2008.

Der Mensch ist die unkontrollierbare, undurchsichtige, unbeherschbare Komponente - eben die Gefahr für andere - nicht das verwendete Werkzeug. Dies wird sich nie ändern.

Dies mussten wir nun am 19.08.2013 in Dossenheim erleben. Hier hat ein bis dato unbescholtener Sportschütze die Kontrolle über sein Handeln verloren, eine Waffe aus seinem Waffenschrank entnommen, diesen wieder verschlossen und anschließend Menschen getötet und verletzt.

Sportschützen sind Teil unserer Gesellschaft, sie kommen aus unserer Mitte. Daher ist es durchaus logisch, dass auch aus den Reihen der Sportschützen Täter kommen können - aber eben nicht kommen müssen.

Trotzdem sind Sportschützen nicht schlechtere Menschen, keine Idioten, keine Waffennarren - sie sind Menschen wie Du und Ich. Sie entstammen aus allen Schichten unserer Gesellschaft.

Sie sind eben nicht öfter - nachweislich eher selten - an solchen Straftaten beteiligt.

Zurück zur anfänglichen Frage: Nein, ich halte solche Formulierungen "Wieder ein Sportschütze Amok gelaufen!" weder für zutreffend noch für legitim.

An dieser Stelle kann ich nur für mich sprechen:

Ich bin kein Idiot, ich bin keine Gefahr, ich bin kein Waffennarr - ich bin aktiver Sportschütze!

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